Alkolock
Beratung
Erlangen Sie mit uns den Führerschein retour.
Führerscheinentzug? Nachschulung? Alkolock-Einbau? Bei uns sind Sie richtig.
Das alternative Bewährungssystem ("Alkolock", "Alkohol-Wegfahrsperre")
Durch die freiwillige Teilnahme am alternativen Bewährungssystem können Sie Ihre Führerschein-Entzugsdauer verringern.
Wurde Ihnen aufgrund eines Alkoholdelikts der Führerschein entzogen, so können Sie im Rahmen des Alkolock-Programmes früher Ihren Führerschein wiedererlangen. Das Alkolock-System erkennt eine Alkoholisierung bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs und verhindert Alkofahrten.
Die Vorteile des Alkolock-Systems
("Alternatives Bewährungssystem")
Mobilitätserhalt - Anreiz zu rascher Verhaltensänderung
Vermeidung von Rückfällen - Vermeidung alkoholisierter Schwarzfahrten
Voraussetzungen zur Teilnahme
Die Teilnahme am alternativen Bewährungssystem ("Alkolock-Maßnahme") ist für Lenker mit Führerscheinentzug (Klasse B oder BE) nach einem Alkoholdelikt von 1,2 Promille (oder höher) möglich. Die Entzugsdauer muss mindestens 4 Monate betragen.
Vorab sind von der Behörde angeordnete Maßnahmen (Nachschulung, Verkehrspsychologische Untersuchung) zu absolvieren.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Kontaktieren Sie uns für Ihre Anmeldung zur Nachschulung und verkehrs-psychologischen Untersuchung. Nach positiver Absolvierung können Sie bei unserem Partner, dem ASBÖ ins Alkolock-Programm einsteigen. Wir unterstützen Sie zudem bei Ihrem Antrag and die zuständige Behörde (zB Landespolizeidirektion).
Wie lange dauert die Maßnahme?
Vor dem Beginn der Alkolock-Maßnahme muss die halbe Entzugszeit verstrichen sein. Die Maßnahme selbst dauert doppelt so lange wie die restliche, unverstrichene Entzugszeit, mindestens jedoch 6 Monate.
Wieviel kostet die Alkohol-Wegfahrsperre?
Die Miete für das Alkolock beträgt € 6,56 pro Tag. Zudem sind mindestens 4 Mentoring Termine zu je € 150,67 verpflichtend. Die Kosten für den Ein- und Ausbau des Alkolocks in das eigene Auto betragen ca. € 300,- und erfolgt in authorisierten Fachwerkstätten. Sie können die Kosten in monatlichen Raten bezahlen.
Die Kosten für die Nachschulung betragen € 495,- und die Kosten für die Verkehrspsychologische Untersuchung betragen € 363,- zzgl. 20% USt = EUR 435,60.
Die Kosten für die Führerschein-Ausstellung (mit Vermerk der Alkolock-Maßnahme) betragen ca. € 100,-
Wie funktioniert die Alkohol-Wegfahrsperre?
Es wird das Dräger Interlock-7000 System verwendet. Das Gerät funktioniert wie ein Alkomat und wird unter dem Armaturenbrett fix befestigt.
Vor Fahrtantritt ist eine Atemalkoholmessung durchzuführen. Das Lenken von Fahrzeugen ist mit einem Atemalkoholgehalt von max. 0,05 mg/l (entspricht 0,1 Promille) möglich. Darüberliegende Werte lösen die Wegfahrsperre aus. Während der Fahrt werden weitere Atemproben zufällig gefordert ("Reisebier"). Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Fahrt dann kurz zu unterbrechen und eine Atemprobe abzugeben.
Der Einbau der Alkohol-Wegfahrsperre erfolgt durch eine authorisierte Fachwerkstatt. Die Aktivierung erfolgt durch den Mentor in der Alkolock-Maßnahme.
Ein Umbau des Alkolock ist nicht möglich. Es muss das Fahrzeug mit dem Alkolock gefahren oder für jedes weitere Fahrzeug ein Alkolock eingebaut werden.
Begleitend zur Maßnahme ist ein Fahrtenbuch zu führen. Jede Fahrzeugbewegung ist durch den Lenker zu dokumentieren.
Die Mentoren sind speziell geschulte Sanitäter und Sanitäterinnen des ASBÖ.
Datenspeicherung und Auslesung
Das Alkolock-System speichert: Datum, Uhrzeit, Abgabe oder Verweigerung einer Atemprobe, gemessene Alkoholkonzentration, Motorstarts und -stopps sowie eventuelle Manipulationsversuche. Die Datenspeicherung erfolgt mittels speziellem Verschlüsselungsverfahren. Alle Angaben und Daten unterliegen der DSGVO.
Datenauslesung: Die Daten können ausschließlich von authorisierten Personen ausgelesen werden.
Ablauf
Die Betreuung des Teilnehmers erfolgt in Form von Mentoringgesprächen. Diese erfolgen alle 2 Monate und werden vom Mentor organisiert. Diese Gespräche umfassen die Datenauslese, die Besprechung der Erfahrungen und das Fahrverhalten des Lenkers auf Basis der ausgelesenen Daten. Termine müssen eingehalten werden. Änderungen müssen bekannt gegeben werden. Ein nicht eingehaltener Termin ist extra kostenpflichtig.
Was sind Ausschlussgründe?
Wenn Sie Manipulationsversuche am Alkolock-System durchführen oder Termine mit dem Mentor / der Mentorin nicht einhalten, dann werden Sie von der Alkolock-Maßnahme ausgeschlossen. Eine erneute Teilnahme ist danach nicht mehr möglich.
Ein Verstoß ist umgehend zu dokumentieren und dem Mentor / der Mentorin zu melden.
Ein Ausschluss erfolgt ebenso bei Alkoholisierung, der Nichtabgabe von Atemluftproben und mangelnder Mitarbeit. Auch das Vorliegen eines neuerlichen Entzugsdelikts ist ein Ausschlussgrund.
Ihr Weg zurück zum Führerschein
Ob Alkohol-Wegfahrsperre, Nachschulung oder Verkehrspsychologische Untersuchung - wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zurück zum Führerschein!
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